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© Martine Pinnel

Unsere Ansprüche an eine institutionalisierte Bürgerbeteiligung

 

  • Zeitgemäße Stadtentwicklung:
    Institutionalisierte Bürgerbeteiligung ist unverzichtbarer Bestandteil einer zeitgemäßen
    Stadtentwicklung. Sie öffnet neue Wege des politischen Miteinander, indem sie von Anfang an
    das Wissen, die Kompetenz, die Sichtweisen und die Bedürfnisse der Bewohner in die Projekte
    der Stadt mit einbezieht.

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  • Ergebnisoffene Suche nach Lösungen und Entscheidungen:
    Bürgerbeteiligung ermöglicht das Gespräch zwischen verschiedenen Interessen und sucht
    ergebnisoffen nach gemeinsamen Lösungen. Sie ist eine essentielle Ergänzung bestehender
    Entscheidungsstrukturen. Das Recht abschließender Entscheidungen bleibt dabei immer den
    gewählten Volksvertretern vorbehalten.

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  • Überparteilich, nicht unpolitisch:
    Bürgerbeteiligung ist überparteilich, jedoch nicht unpolitisch. Bürgerbeteiligung bricht gewohnte
    Umgangsformen auf und fördert eine neue Praxis politischer Entscheidungsfindung.
    Bürgerbeteiligung mobilisiert das individuelle Engagement.

     

  • Bürgerbeteiligung ergänzt Bürgerschaftswahl:
    Bürgerbeteiligung für alle Stadtbewohner ergänzt Bürgerschaftswahl, die nur die
    wahlberechtigten Bewohner erreicht und selbst den Wähler nach dem Wahlakt als passiven
    Zuschauer zurücklässt. Anders als bei Wahlen, bleiben die Bürger in Beteiligungsverfahren an
    der Gestaltung der Stadt unabhängig von Wahlperioden aktiv einbezogen.

     

  • Akzeptanz getroffener Entscheidungen:
    Eine frühzeitige Einbindung der Bürger sowie die Sorgfalt zu Transparenz und
    Rechenschaft führen zu einer größeren Akzeptanz getroffener Entscheidungen.
    Genehmigungsabläufe erfolgen dann mit weniger juristischen Einwänden, was den
    Aufwand der Bürgerbeteiligung rechtfertigt.

     

  • Amt, Beauftragung und Budget:
    Effiziente Bürgerbeteiligung muss im Organigramm der Stadtbehörde und in der Gestaltung der
    Stadtentwicklung verankert sein. Dazu benötigt sie ein eigenes Amt mit Bürgerbeauftragten und
    einem eigenem Budget.

     

  • Verantwortung für kommende Generationen:
    In der Verantwortung für die kommenden Generationen, für die Lebensqualität und die Zukunft
    aller, bezieht jede Bürgerbeteiligung Fragen des sozialen, des kulturellen und des ökologischen
    Zusammenlebens substantiell mit ein. Gute Bürgerbeteiligung blickt über partielle und
    kurzzeitige Partikularinteressen hinaus.

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